Rentenversicherung
Die CNAP (Caisse Nationale d’Assurance Pension) ist die für die Verwaltung des allgemeinen Rentensystems für den privaten Sektor in Luxemburg zuständige Einrichtung.
Führung
Die CNAP untersteht einem Vorstand, der sich aus Vertretern der verschiedenen Akteure des Systems zusammensetzt:
einem Vorsitzenden, einem von der Regierung ernannten Staatsbeamten, Vertretern der Arbeitnehmer des Privatsektors, die von der Arbeitnehmerkammer (8) benannt werden, Vertretern der Selbstständigen, die jeweils von der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Landwirtschaftskammer (3) sowie von der Handelskammer (4) und der Handwerkskammer (1) benannte Arbeitgebervertreter.
Finanzierung
Diese Leitungsstruktur spiegelt das paritätische Verwaltungsmodell des luxemburgischen Sozialversicherungssystems wider, an dem Vertreter der Arbeitnehmer, der Unternehmen und des Staates beteiligt sind.
In diesem Rahmen beteiligen sich die Unternehmen über Sozialbeiträge direkt an der Finanzierung des Rentenversicherungssystems.
Rolle der UEL
Die UEL verfolgt die Entwicklungen des Systems aufmerksam, um zu Überlegungen über dessen finanzielle Tragfähigkeit und dessen Anpassung an die Veränderungen des Arbeitsmarktes und den demografischen Wandel beizutragen.
Die 2009 gegründete CNAP ist aus dem Zusammenschluss von vier zuvor getrennten Pensionskassen hervorgegangen: der Einrichtung für Alters- und Invaliditätsversicherung, der Pensionskasse für Angestellte im privaten Sektor, der Pensionskasse für Handwerker, Gewerbetreibende und Industrielle sowie der landwirtschaftlichen Pensionskasse.
Diese Umstrukturierung erfolgte im Rahmen des Gesetzes vom 13. Mai 2008 zur Einführung eines einheitlichen Status für Arbeitnehmer.
Neben dem allgemeinen Rentensystem gibt es für bestimmte Berufsgruppen spezielle Rentensysteme, insbesondere für Beamte des Staates und der Gemeinden sowie für Mitarbeiter der Société nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL).