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Rentenversicherung

Das Gesetz vom 13. Mai 2008 betreffend die Einführung des Einheitsstatutes für Arbeitnehmer hat zur Erschaffung einer einzigen Pensionskasse für den Privatsektor geführt. So wurden, ab dem 1. Januar 2009, folgende Pensionskassen der allgemeinen Versicherung zur nationalen Pensionskasse (CNAP) zusammengeführt: „l’Etablissement d’assurance contre la vieillesse et l’invalidité“, die Rentenkasse der Privatangestellten, die Pensionskasse der Handwerker, Kaufleute und Industriellen und die Pensionskasse des landwirtschaftlichen Sektors.

Neben der allgemeinen Rentenversicherung gibt es spezielle Pensionsregimes für Staats- und Gemeindebeamte sowie für Bedienstete der nationalen luxemburgischen Eisenbahngesellschaft.

Die Duchführung dieser Rentenverischerung ist Sache der „Caisse nationale d’assurance pension“ die der Verantwortung des folgenden Vorstandes unterstellt ist :

1 Präsident : Staatsbeamter, von der Regierung ernannt
8 Arbeitnehmervertreter der Privatwirtschaft:

von der Arbeitnehmerkammer ernannt
3 Vertreter für Selbständige: 1 von der Handelskammer ernannt
1 von der Berufskammer ernannt
1 von der Landwirtschaftskammer ernannt
5 Arbeitgebervertreter 4 von der Handelskammer ernannt
1 von der Berufskammer ernannt

Dokumente (auf Französisch)

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