Annahme der Stellungnahme „Telearbeit in Luxemburg“

12.09.2020

Der Wirtschafts- und Sozialrat hat in seiner Plenarversammlung vom 11. September 2020 die Stellungnahme „Telearbeit in Luxemburg“ angenommen.

Diese Stellungnahme war als Teil der Serie Initiativen zur grenzüberschreitenden Arbeit geplant. Die erste Stellungnahme dieser Reihe, die von der Plenarversammlung am 20. Januar 2020 angenommen wurde, enthielt eine allgemeine Beschreibung des Phänomens der grenzüberschreitenden Arbeit, um die entscheidende Bedeutung dieser Form der Arbeit für die luxemburgische Wirtschaft hervorzuheben.

In Luxemburg wird die Telearbeit durch eine Rahmenvereinbarung, die am 21. Februar 2006 zwischen dem Arbeitgeberverband von Luxemburg UEL einerseits und den Gewerkschaften OGBL und LCGB andererseits unterzeichnet wurde, rechtlich abgesichert. Diese Rahmenvereinbarung wurde zweimal erneuert (2011 und 2015) und am 15. März 2016 durch eine großherzogliche Verordnung allgemein verpflichtend.

Die vorliegende Stellungnahme des WSR versucht jedoch, über die öffentlichen Debatten hinauszugehen, die ein im Detail recht komplexes Thema oft zu stark vereinfachen. Sie ist damit auf der Höhe der Zeit, will aber objektiv die verschiedenen Aspekte der Telearbeit, ihre zahlreichen rechtlichen, steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und budgetären Implikationen, sowie Denkanstöße und Empfehlungen zur Anpassung des bestehenden Rahmens darstellen.

Es beginnt im ersten Kapitel mit einer Darstellung der verschiedenen Konzepte der Telearbeit und einer kurzen Geschichte ihrer Entwicklung von den 1970er Jahren bis heute.

In einem zweiten Kapitel dann konzentriert sie sich auf statistische Daten, indem sie die Situation in Luxemburg zunächst 2019 und dann im April 2020, also während des Lockdowns, darstellt, um die Auswirkungen der Gesundheitskrise auf das die Regelung der Telearbeit aufzuzeigen.

Kapitel drei widmet sich zunächst den Risiken und Chancen der Telearbeit, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, und stellt dann allgemeiner die Herausforderungen der Telearbeit unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Gesellschaft und die nachhaltige Entwicklung dar. Darüber hinaus wird auf die möglichen Auswirkungen hingewiesen, die ein Anstieg der Zahl der Telearbeiter (in Telearbeit arbeitende Erwerbstätige) auf den Staatshaushalt oder die luxemburgische Wirtschaft haben könnte.

Das letzte Kapitel schließlich ist das Kernstück dieser Stellungnahme, da es sich mit dem bestehenden rechtlichen und regulatorischen Rahmen befasst und konkrete Empfehlungen zu den verschiedenen Aspekten der Regelung der Telearbeit gibt, die sich auf verschiedene Beispiele internationaler Rechtsvorschriften stützen.

Annahme der Stellungnahme „Telearbeit in Luxemburg“

Der Wirtschafts- und Sozialrat hat in seiner Plenarversammlung vom 11. September 2020 die Stellungnahme „Telearbeit in Luxemburg“ angenommen.

Diese Stellungnahme war als Teil der Serie Initiativen zur grenzüberschreitenden Arbeit geplant. Die erste Stellungnahme dieser Reihe, die von der Plenarversammlung am 20. Januar 2020 angenommen wurde, enthielt eine allgemeine Beschreibung des Phänomens der grenzüberschreitenden Arbeit, um die entscheidende Bedeutung dieser Form der Arbeit für die luxemburgische Wirtschaft hervorzuheben.

In Luxemburg wird die Telearbeit durch eine Rahmenvereinbarung, die am 21. Februar 2006 zwischen dem Arbeitgeberverband von Luxemburg UEL einerseits und den Gewerkschaften OGBL und LCGB andererseits unterzeichnet wurde, rechtlich abgesichert. Diese Rahmenvereinbarung wurde zweimal erneuert (2011 und 2015) und am 15. März 2016 durch eine großherzogliche Verordnung allgemein verpflichtend.

Die vorliegende Stellungnahme des WSR versucht jedoch, über die öffentlichen Debatten hinauszugehen, die ein im Detail recht komplexes Thema oft zu stark vereinfachen. Sie ist damit auf der Höhe der Zeit, will aber objektiv die verschiedenen Aspekte der Telearbeit, ihre zahlreichen rechtlichen, steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und budgetären Implikationen, sowie Denkanstöße und Empfehlungen zur Anpassung des bestehenden Rahmens darstellen.

Es beginnt im ersten Kapitel mit einer Darstellung der verschiedenen Konzepte der Telearbeit und einer kurzen Geschichte ihrer Entwicklung von den 1970er Jahren bis heute.

In einem zweiten Kapitel dann konzentriert sie sich auf statistische Daten, indem sie die Situation in Luxemburg zunächst 2019 und dann im April 2020, also während des Lockdowns, darstellt, um die Auswirkungen der Gesundheitskrise auf das die Regelung der Telearbeit aufzuzeigen.

Kapitel drei widmet sich zunächst den Risiken und Chancen der Telearbeit, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, und stellt dann allgemeiner die Herausforderungen der Telearbeit unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Gesellschaft und die nachhaltige Entwicklung dar. Darüber hinaus wird auf die möglichen Auswirkungen hingewiesen, die ein Anstieg der Zahl der Telearbeiter (in Telearbeit arbeitende Erwerbstätige) auf den Staatshaushalt oder die luxemburgische Wirtschaft haben könnte.

Das letzte Kapitel schließlich ist das Kernstück dieser Stellungnahme, da es sich mit dem bestehenden rechtlichen und regulatorischen Rahmen befasst und konkrete Empfehlungen zu den verschiedenen Aspekten der Regelung der Telearbeit gibt, die sich auf verschiedene Beispiele internationaler Rechtsvorschriften stützen.