Skip to main content

Unfallversicherungsanstalt

Die Unfallversicherungsanstalt (AAA) ist eine für die Prävention und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie wurde 1901 vom Gesetzgeber gegründet, untersteht dem Ministerium für Sozialversicherungswesen und wird durch folgenden Vorstand geleitet.

Die Verwaltung der Unfallversicherung obliegt der Association d’assurance accident, die dem Verwaltungsrat untersteht und sich neben dem Vorsitzenden, einem Staatsbeamten, aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt,

  • sieben Arbeitgebervertretern, die von der Handelskammer und der Handwerkskammer ernannt werden,
  • einem von der Landwirtschaftskammer ernannten Delegierten der Selbstständigen,
  • sieben Delegierten der Arbeitnehmer, die von der Arbeitnehmerkammer ernannt werden,
  • einem Delegierten der Arbeitnehmer, der von der Kammer der Beamten und öffentlichen Angestellten ernannt wird.

 

Die wichtigsten Verwaltungsabteilungen der AAA, die die Beziehungen zu den Arbeitgebern und den Versicherten sicherstellen, sind:

 

Beitragssätze für die Unfallversicherung

Die Ausgaben der Pflichtversicherung werden durch Beiträge finanziert, die von Arbeitgebern oder selbstständig tätigen Versicherten zu zahlen sind. Während bis 2010 die Beitragszahler je nach Art der versicherten Tätigkeit in 21 Klassen eingeteilt wurden, wird das allgemeine System ab 2011 solidarisch von den Beitragszahlern finanziert, unabhängig von dem Unfallrisiko, das der von ihnen ausgeübten Tätigkeit innewohnt. Mit der Reform von 2010 wurde ein Bonus-Malus-System eingeführt, nach dem der individuelle Beitragssatz jedes Beitragszahlers über einen individuellen Multiplikationsfaktor, den sogenannten Bonus-Malus-Faktor, gesenkt oder erhöht werden kann. Zur Berechnung dieses Bonus-Malus-Faktors werden die Beitragszahler in Risikoklassen eingeteilt und mit anderen Beitragszahlern in derselben Klasse verglichen, wobei der Vergleich auf den Unfallkosten basiert. Der Verwaltungsrat der AAA legt jedes Jahr einen einheitlichen Beitragssatz für das kommende Geschäftsjahr fest.

 

Dokumente (auf Französisch)

Weitere Informationen