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Kranken- und Mutterschaftsversicherung

Das Grossherzogtum Luxemburg verfügt über ein Versicherungssystem zur Krankheit und Mutterschaft  auf das praktisch die ganze versicherte ansässige und ausländische Bevölkerung Zugang hat. Die Mittel zur Finanzierung der Ausgaben der Kranken- und Mutterschaftsversicherung bestehen überwiegend aus Beiträgen der Versicherten, der Arbeitgeber und des Staates. Die Ausgaben betreffen hauptsächlich Sach- und Geldleistungen.

Die Verwaltung der Kranken- und Mutterschaftsversicherung obliegt der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), die dem Verwaltungsrat untersteht, der sich neben dem Präsidenten, der den Staat vertritt, aus weiteren Mitgliedern zusammensetzt,

  • aus fünf Delegierten der Arbeitnehmer des Privatsektors, die von der Arbeitnehmerkammer ernannt werden
  • aus drei Delegierten des öffentlichen Sektors,
  • einem Delegierten der Selbstständigen, der von der Handelskammer ernannt wird,
  • einem von der Handwerkskammer ernannten Delegierten der Selbstständigen,
  • einem von der Landwirtschaftskammer ernannten Delegierten der Selbstständigen,
  • fünf Arbeitgeberdelegierten, die von der Handelskammer und der Handwerkskammer ernannt werden.

 

Dokumente (auf Französisch)

 

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