In den Vorschlägen an die politischen Parteien, die von der ABBL im Zusammenhang mit den Parlamentswahlen 2023 veröffentlicht wurden, betont Jean-Paul Olinger, Direktor der UEL, die Notwendigkeit einer Modernisierung des steuerlichen Rahmens.
Modernisierung des steuerlichen Rahmens, um die Wettbewerbsfähigkeit des Großherzogtums zu erhalten
11.09.2023
Welche zentralen Herausforderungen bestehen für den Finanzplatz Luxemburg?
Der künftige Wohlstand unseres Landes hängt von der Fähigkeit Luxemburgs ab, die Talente von morgen anzuziehen, auszubilden und zu mobilisieren – sei es das individuelle Talent von Führungskräften, Arbeitnehmern und Selbstständigen oder das kollektive Talent von Unternehmen.
Derzeit steht Luxemburg jedoch vor einer Reihe von Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, dem digitalen Wandel und der Umweltproblematik. Die Besteuerung ist einer der Hebel, um auf diese Herausforderungen zu reagieren. Eine Modernisierung des steuerlichen Rahmens ist daher zwingend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Landes zu erhalten.
Die UEL und ihre Mitglieder, allen voran die ABBL, arbeiten aktiv mit allen Akteuren zusammen, die sich für die Zukunft des Landes engagieren, um insbesondere in dieser entscheidenden Phase Vorschläge zu unterbreiten, um sich für eine attraktive, nachhaltige und erfolgreiche Wirtschaft für das Land und seine Talente einzusetzen.
Wie kann das Steuerwesen eine Rolle für das Wirtschaftswachstum des Landes spielen?
Um die verschiedenen Herausforderungen zu bewältigen, ist es dringend erforderlich, den Anstoß zu einer ehrgeizigen Steuerreform sowohl für Unternehmen als auch für ihre Beschäftigten zu geben, die Teil einer Gesamtstrategie ist, die es dem Land ermöglicht, sich die Mittel zur Erreichung seiner Ziele zu verschaffen.
Die kurz- und mittelfristige Anpassung der Steuerpolitik ist ein unumgänglicher Hebel, um eine florierende und integrative Wirtschaft und damit individuelle und kollektive Talente zu unterstützen. Denn Wirtschaftswachstum hängt von der Sicherung unserer Steuereinnahmen ab, die wiederum auf der Wettbewerbsfähigkeit des Landes für alle Akteure des Wirtschaftslebens aufbaut.
Deshalb ist es von größter Bedeutung, sofort zu handeln und auf lokaler und internationaler Ebene ein klares Signal für die Attraktivität des Landes zu setzen. Dies bedeutet, dass eine umfassende Steuerreform durchgeführt werden muss, die auf drei Säulen beruht: individuelle Talente anziehen und halten, Unternehmen bei ihrer Entwicklung unterstützen und die Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung erhöhen.
Konkret: Welche steuerlichen Maßnahmen braucht Luxemburg, um individuelle Talente anzuziehen und zu binden?
Eine der Prioritäten für Luxemburg ist es, die Talente von morgen anzuziehen, auszubilden und zu mobilisieren, um der beispiellosen Anspannung auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, den Hebel bei der Ausbildung von Arbeitnehmern anzusetzen und gleichzeitig Unternehmen durch gezielte steuerliche Maßnahmen in die Lage zu versetzen, neue Talente anzuziehen, die sie in Zukunft benötigen werden.
Unter anderem müssen die Steuerregelungen für die Gewinnbeteiligung, für Personen, die im Ausland leben, und für Zusatzrenten weiterentwickelt und ausgeweitet werden, um den Markterwartungen und dem “ Kampf um Talente “ bestmöglich gerecht zu werden.
Schließlich bleibt die Wohnungsproblematik angesichts der Herausforderung des Arbeitskräftemangels zentral: Die hohen Kosten und der Mangel an Wohnraum tragen zu dem Rekrutierungsproblem bei, das wir kennen. Die Bewältigung dieser Krise erfordert einen ganzheitlichen Ansatz und eine grundlegende Reform in vielen Bereichen. In der Zwischenzeit könnte die Einführung einer steuerlichen Vorzugsregelung in Betracht gezogen werden, die es Arbeitgebern ermöglicht, ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Mobilitäts- und Wohnungsprämie zu zahlen. Eine solche Prämie soll es jungen Arbeitnehmern ermöglichen, von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie finanzielle Unterstützung zu erhalten, um ihnen zu helfen, in der Nähe ihres Arbeitgebers zu wohnen und/oder einen Teil ihrer Transportkosten im Rahmen einer umweltfreundlichen Mobilität zu bezahlen.
Was schlagen Sie vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Unternehmen auf internationaler Ebene zu erhalten?
Neben dem Kampf um Talente hängt die Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs und seiner Unternehmen auch von der Kontrolle der Gesamtsteuerkosten von Investitionen ab.
Es ist allgemein anerkannt, dass Unternehmen eine unverzichtbare Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Innovation und ganz allgemein der wirtschaftlichen Dynamik eines Landes spielen. Wer jedoch von Innovation oder digitalem und ökologischem Wandel spricht, muss Geld beschaffen, in Infrastruktur und Kompetenzen investieren und dabei profitabel bleiben, um in die lokale Wirtschaft zu reinvestieren, was Unternehmen in einer ebenso wettbewerbsintensiven wie globalisierten Welt vor echte Schwierigkeiten stellt.
Es ist daher wichtig, den Hebel der Besteuerung zu nutzen, um die Investitionen der Unternehmen zu stimulieren, insbesondere im Bereich des ökologischen und digitalen Wandels, aber auch im Bereich der Forschung und Entwicklung, die für die Unternehmen erhebliche Kosten verursachen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir den kürzlich von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung der Steuervergünstigung für Investitionen, um sie auf Investitionen und Ausgaben auszuweiten, die von luxemburgischen Unternehmen im Rahmen der digitalen Transformation oder des ökologischen und energetischen Übergangs getätigt werden. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Andere Aspekte, wie die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, um ihn an den europäischen Durchschnittssatz anzupassen, sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden, um die Attraktivität unseres Landes zu erhalten.
Schließlich können die besonderen Bedürfnisse von Start-ups und KMU nicht ignoriert werden, die ein integraler Bestandteil des luxemburgischen Wirtschaftsgefüges und vollwertige Akteure einer florierenden und innovativen Wirtschaft sind. In dieser Hinsicht wäre es angebracht, die Finanzierung und Entwicklung dieser Unternehmen durch die Einführung eines Steuervorteils für natürliche Personen, die Barmittel in Start-ups und KMU investieren, zu unterstützen.