Pressemitteilung
Inflation und Indexierung: Gefahren für den Aufschwung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
11.10.2021
Die Indexkommission des Statec bestätigte am 6. Oktober, dass der Halbjahresdurchschnitt des an die Basis 1.1.1948 gekoppelten Nationalen Verbraucherpreisindex im September die Schwelle von 895,78 Punkten überschritten hat. Daraus folgte die Auslösung einer neuen Indexierung.
Die UEL stellt positiv fest, dass diese Indexierung die Kaufkraft unserer Arbeitnehmer in diesen schwierigen Zeiten erhöhen wird. Andererseits wird sich diese Indexierung angesichts des hohen Anteils der Personalkosten an den Kostenfaktoren der Unternehmen auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen auswirken (Anstieg der jährlichen Gesamtlohnkosten um 800 Mio. EUR), und zwar insbesondere für die beschäftigungsintensiven Sektoren; was uns Sorge bereitet.
Alle luxemburgischen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie Waren und Dienstleistungen exportieren oder ob sich ihr Markt ausschließlich auf das Staatsgebiet beschränkt, befinden sich in einer ständigen Wettbewerbsposition mit Unternehmen aus den Nachbarländern, die nicht denselben Zwängen wie der Lohnindexierung oder der Anpassung des Mindestlohns unterliegen. Darüber hinaus werden neben den Löhnen im Privatsektor auch die Lohnkosten für (para-)staatliche Beschäftigung und viele öffentliche Ausgaben (einschließlich der Familienleistungen) steigen.
In einem Umfeld, das durch den Anstieg der Preise für zahlreiche Zwischenprodukte und Energieprodukte gekennzeichnet ist, besteht die Gefahr, dass die nächsten Monate von einer hohen Inflation geprägt sein werden, was die Rentabilität der bereits stark von der Krise betroffenen Unternehmen beeinträchtigen wird. Das Ziel der UEL ist es nicht, die Kaufkraft unserer Arbeitnehmer anzutasten – ganz im Gegenteil -, sondern die negativen Auswirkungen einer unkontrollierten und durch Automatismen angeheizten Inflation zu begrenzen. Dazu ist es notwendig, das Problem an der Wurzel zu packen, indem die Wirtschaft vollständig deindexiert wird.
Hilfsweise hätte eine Begrenzung der Indexierung auf ein bestimmtes Lohnniveau den Vorteil, die Ärmsten zu schützen und gleichzeitig die Gesamtkosten der Indexierung einzudämmen. Wir finden es nicht logisch, dass die Indexierung den Lohn einer Person mit Mindestlohn um 550 EUR pro Jahr erhöht, während der Lohn einer Person mit der beitragspflichtigen Höchstgrenze (11.000 EUR) um 3.300 EUR steigt. Dadurch verstärkt dieses Indexierungssystem die soziale Ungleichheit.
Schließlich ist die gleichzeitige Ankündigung der Überschreitung des Fälligkeitsdatums und der sofortigen Zahlung der Tranche zu bedauern, da sie die Unternehmen in eine schwierige Lage bringt, während diese noch unter den Auswirkungen der Krise leiden. Die Unternehmen hätten es zumindest begrüßt, wenn der Index in dem Monat ausgelöst worden wäre, der auf den Monat folgt, in dem die Überschreitung der Fälligkeitsquote festgestellt wurde.
Die Aufrechterhaltung der Unternehmenstätigkeit und der Beschäftigung nach der Krise Covid-19 ist das Ziel, das uns alle eint: den Staat, die Arbeitnehmer und die Unternehmen.
Luxemburg, den 11. Oktober 2021