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Mutualität der Arbeitgeber

Die Mutualität der Arbeitgeber (Mutualität) ist eine Einrichtung der Sozialversicherung und wurde durch das Gesetz vom 13. Mai 2008 über die Einführung eines Einheitsstatuts gegründet. Sie hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 aufgenommen.

Ziel der Mutualität ist es, Arbeitgeber gegen das finanzielle Risiko der Lohnfortzahlungen im Falle  einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer zu bewahren. Diese Lohnfortzahlung stellt eine Verpflichtung der Arbeitgeber dar und steht allen Arbeitnehmern seit dem Gesetz vom 13. Mai 2008 zur Verfügung.

Die Mutualität wird von einem Verwaltungsrat geleitet, dessen Präsident der Generalsekretär der UEL ist und der aus folgenden Mitgliedern besteht: Vertreter der Arbeitgeberorganisationen innerhalb der UEL, dem Präsidenten der Sozialversicherungsanstalt und der Nationalen Gesundheitskasse, einem Vertreter der „Fédération luxembourgeoise des travailleurs intellectuels indépendants“ und einem Vertreter der Landwirtschaftskammer.

Die Verallgemeinerung der Lohnfortzahlung zählt zu den größten Innovationen der Einführung des Einheitstatuts für die Arbeitnehmer des Privatsektors. Bei einer vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Arbeitsunfalls bezahlt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum Ende des Kalendermonats, in den der 77. Tag seiner Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Bezugszeitraums von 12 aufeinander folgenden Monaten fällt. Diese Lösung erlaubt es, im Durchschnitt, eine Lohnfortzahlung während 13 Wochen zu bekommen.

Beispiel

  • Falls der 77. Tag auf den letzten Tag des Monats fällt, hört der Einsatz des Arbeitgebers am 1. Tag des darauffolgenden Monats auf und beschränkt sich so auf 11 Wochen.
  • Falls der 77. Tag auf den ersten Tag des Monats fällt, führt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bis zum Ende des laufenden Monats durch; sein Einsatz beträgt so 15 Wochen.

Die Versicherten der Mutualität sind vor allem die Arbeitgeber die Beiträge an diese Einrichtung zahlen und die von einer Rückerstattung von 80% der geleisteten Zahlungen an ihre Arbeitnehmer während dem Lohnfortzahlungszeitraum profitieren. Dieser Zeitraum beträgt durchschnittlich 13 Monate pro Kalenderjahr in denen die Nationale Gesundheitskasse nicht eingreift.

Selbständige und Freiberufler können auch auf diese Versicherung Zugriff haben wenn sie sich auf freiwilliger Basis gegen solche Risiken absichern.

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