Zuständigkeiten der Personaldelegation in Bezug auf Telearbeit

22.03.2022

POSITIONEN UND MEINUNGEN DER UEL

Seit der jüngsten Aufhebung der meisten Gesundheitsmaßnahmen gemäß dem geänderten Gesetz vom 17. Juli 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (koordinierter Text mit dokumentarischem Wert, der am 11. März 2022 in Kraft trat), stellen sich in den Unternehmen immer häufiger Fragen zur Fortführung der Telearbeit außerhalb der Krise.

Gemäß dem Übereinkommen über die rechtliche Regelung der Telearbeit, das am 20. Oktober 2020 zwischen den Sozialpartnern unterzeichnet und durch eine großherzogliche Verordnung vom 22. Januar 2021 für allgemein verbindlich erklärt wurde, können die Unternehmen eine spezifische Regelung für die Telearbeit festlegen, die auf die besondere Situation des Unternehmens zugeschnitten ist. Wenn es eine Personaldelegation gibt, erfolgen die Einführung und die Änderung dieser spezifischen Telearbeitsregelung nach Information und Konsultation der Personaldelegation im Sinne von Artikel L. 414-1 des Code du travail oder im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und der Personaldelegation in Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten im Sinne von Artikel L. 414-9 des Code du travail. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wurden gerade vom Gesetzgeber geändert, um diese Lösung im Code du travail zu verankern (vgl. Verabschiedung des Gesetzentwurfs Nr. 7862 durch die Abgeordnetenkammer am 16-03-2022). Den Unternehmen wird empfohlen, die Stellungnahme des CES vom 11. September 2020 zur Telearbeit in Luxemburg zu konsultieren, um mehr über die Hintergründe zu erfahren, die zum Abschluss des oben genannten Abkommens vom 20. Oktober 2020 geführt haben.