Sonderverfahren für den Monat November
Für Unternehmen, die noch keinen Antrag auf Kurzarbeit für den Monat November gestellt haben und dies nun für notwendig erachten, wurde ein Sonderverfahren eingerichtet. Die betroffenen Unternehmen können ab heute bis zum 5. November das entsprechende Formular auf guichet.lu herunterladen, es ausfüllen, unterschreiben und so bald wie möglich per E-Mail an folgende Adresse senden: chp.novembre@eco.etat.lu. Dem Formular sind ein Bankauszug (RIB) und die Erklärung der Personalvertretung beizufügen, dass sie über die Beantragung von Kurzarbeit informiert wurde, oder, wenn das Unternehmen keine Personalvertretung hat, eine von jedem von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer unterzeichnete Informationserklärung.
Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Kurzarbeit für den Monat November gestellt hatten, können ausnahmsweise bei der Endabrechnung, die sie der ADEM vorlegen müssen, die Zahl der betroffenen Mitarbeiter berichtigen, wobei sie jedoch darauf achten müssen, dass sie die geltenden Vorschriften bezüglich des maximalen Prozentsatzes der Mitarbeiter, der angestrebt werden darf, einhalten.
Dieses Ausnahmeverfahren gilt nur für den Monat November. In der Praxis bedeutet dies, dass Ausnahmeanträge für den Monat November parallel zu den Anträgen für den Monat Dezember nach dem üblichen Verfahren gestellt werden können.