Neue Maßnahme zur Unterstützung von Unternehmen

23.12.2020

Erhöhung des Erstattungssatzes der Mutualität der Arbeitgeber von 80% auf 100% für Covid-19-Quarantäne oder -Isolation seit dem 1. Juli 2020

 

Infolge der Covid-19-Krise kommt es häufig zu Abwesenheiten aufgrund von Quarantäne oder Isolierung, und der relative finanzielle Verlust kann für Arbeitgeber oder Selbstständige erheblich sein.

Die Union des Entreprises Luxembourgeoises hat sich mit dem Ministerium für soziale Sicherheit ausgetauscht, um die Arbeitgeber vor den finanziellen Kosten zu schützen, die durch die Lohnfortzahlung an arbeitsunfähige Arbeitnehmer entstehen.

„Die Zeiten für Unternehmen sind hart und wir wollen alles tun, um sie zu unterstützen, insbesondere bei Fehlzeiten, die durch die Covid-19-Krise verursacht werden. Wir freuen uns über die mit der Regierung erzielte Einigung, die eine Aufteilung der damit verbundenen Kosten vorsieht“, erklärt Jean-Paul Olinger, Direktor der UEL und Präsident der Mutualité des employeurs (MDE).

Um Arbeitgeber und Selbstständige im Rahmen der Covid-19-Krise stärker zu unterstützen, wird die Erstattung durch die MDE künftig in voller Höhe (100 % statt bisher 80 %) für Arbeitsunfähigkeitszeiten erfolgen, die einer von einer zuständigen Behörde angeordneten Quarantäne oder Isolierung entsprechen.

Diese Maßnahme wird rückwirkend ab dem 1. Juli 2020 angewendet und ab Anfang 2021 eingeführt.

Eine ausführlichere Mitteilung wird Anfang 2021 an alle Unternehmen versandt.

 

Es sei noch darauf hingewiesen, dass diese Abwesenheiten bei der Bestimmung des finanziellen Absentismus bei der Einstufung bei der MDE nicht berücksichtigt werden.