Die ADEM informiert Unternehmen, dass die folgenden Fristen und Verfahren für Anträge auf Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt Covid-19 festgelegt wurden.
Fristen und Verfahren für Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt
04.06.2020
- Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Kurzarbeit (COVID-19) für den Monat Juni wurde auf den 15. Juni 2020 verlängert. Bei dieser Fristverlängerung handelt es sich um eine absolute Ausnahme.
- Ab Juli 2020 wird die Kurzarbeit „COVID-19“ in die Kurzarbeit aufgrund strukturell bedingter wirtschaftlicher Probleme überführt, die ebenfalls vereinfachte Verfahren für die am stärksten von der Krise betroffenen Wirtschaftssektoren vorsieht. Für die Anträge auf Kurzarbeit für den Monat Juli wird derzeit ein neues Formular erstellt. Dieses wird voraussichtlich um den 20. Juni 2020 auf MyGuichet.lu verfügbar sein.