Frist für die Einreichung der Abrechnung der Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt

05.06.2020

Die ADEM erinnert daran, dass der Arbeitgeber nach dem Monat, in dem die Kurzarbeit eingetreten ist, drei Monate Zeit hat, seine Abrechnung einzureichen. So muss der Arbeitgeber für einen Antrag auf Kurzarbeit im Monat März 2020 seine seine Abrechnung bis spätestens 30. Juni 2020 eingereicht haben. Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Abrechnung eingereicht worden sein, ist der erhaltene Vorschuss in voller Höhe zurückzuerstatten.

Zur Erinnerung:

Angesichts des Ausmaßes der Coronavirus-Krise und ihrer Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Unternehmen und ihrer Beschäftigten hat die luxemburgische Regierung beschlossen, ein Kurzarbeitsprogramm COVID-19 aufgrund höherer Gewalt einzurichten, indem den Unternehmen ein Vorschuss auf die Kurzarbeit gewährt wird.

Für jeden erhaltenen Vorschuss wird das Unternehmen per E-Mail oder Post aufgefordert, das Formular auf MyGuichet auszufüllen. Die verantwortliche Person und gegebenenfalls ihr Vertreter erhalten ein Aktenzeichen im Format CHP2020XXXXXXXXXXXXXXXX, das auf dem Formular MyGuichet angegeben werden muss, das über den Link: https://gd.lu/7gkq3V  abgerufen werden kann.

Alle Unternehmen, die die Einladung zur Abrechnung für den Monat März 2020 nicht erhalten haben, werden gebeten, sich so bald wie möglich mit der ADEM in Verbindung zu setzen.

Wenn sie Fragen zur Kurzarbeit haben, sollten Unternehmen zunächst den FAQ-Bereich auf der Website (https://adem.public.lu/fr/support/faq/faq-chomage-partiel.html) konsultieren. Sie können sich auch an das ADEM Contact Center unter 247 88000 oder per E-Mail an info@adem.etat.lu wenden.