Ziel der Mutualität ist es, Arbeitgeber gegen das finanzielle Risiko der Lohnfortzahlungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer zu bewahren. Diese Lohnfortzahlung stellt eine Verpflichtung der Arbeitgeber dar und steht allen Arbeitnehmern seit dem Gesetz vom 13. Mai 2008 zur Verfügung.
Selbstständige und Landwirte können sich freiwillig der Mutualität anschließen und zahlen auf freiwilliger Basis Beiträge, um dasselbe Risiko für sich selbst abzudecken.
Die Mutualität wird von einem Verwaltungsrat geleitet, dessen Präsident der Generalsekretär der UEL ist und der aus folgenden Mitgliedern besteht: Vertreter der Arbeitgeberorganisationen innerhalb der UEL, dem Präsidenten der Sozialversicherungsanstalt und der Nationalen Gesundheitskasse, einem Vertreter der „Fédération luxembourgeoise des travailleurs intellectuels indépendants“ und einem Vertreter der Landwirtschaftskammer.