Sozialer Dialog auf europäischer Ebene gefördert, aber auf nationaler Ebene mit Füßen getreten

27.02.2023

Während der soziale Dialog auf europäischer Ebene gefeiert wird, wird er auf nationaler Ebene schlichtweg ignoriert. Die UEL fordert, dass der Gesetzentwurf Nr. 7864 zur Einführung einer Regelung zum Schutz vor Mobbing im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen aus dem Gesetzgebungsverfahren herausgenommen wird.

Die Europäische Union ergreift immer mehr Initiativen zur Förderung des sozialen Dialogs, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Die kürzlich verabschiedete Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union schlägt unter anderem vor, einen Rahmen für die Förderung von Tarifverhandlungen zur Festlegung von Löhnen und Gehältern zu schaffen. In jüngerer Zeit hat die Europäische Kommission im Januar 2023 eine Empfehlung des Rates KOM(2023)38 vorgeschlagen, in der dargelegt wird, wie die EU-Länder den sozialen Dialog und die Tarifverhandlungen auf nationaler Ebene weiter stärken können. Weiterhin hat sie eine Mitteilung KOM(2023)40 über die Förderung des sozialen Dialogs in Europa vorgelegt.

In Luxemburg, wo das Sozialmodell historisch auf eine Tradition des sozialen Dialogs zurückblicken kann, treten die Regierung und die Abgeordnetenkammer dessen Grundlagen auf nationaler Ebene dennoch mit Füßen, und zwar im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zum Schutz vor Mobbing, dessen Lauf durch nichts aufzuhalten zu sein scheint. In Luxemburg gibt es nämlich eine am 25. Juni 2009 zwischen den Sozialpartnern geschlossene branchenübergreifende Vereinbarung, die sich mit Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz befasst und die durch eine großherzogliche Verordnung vom 15. Dezember 2009 für allgemein verbindlich erklärt wurde. Diese Vereinbarung, die auf einem europäischen Abkommen basiert, definiert Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz und sieht Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Belästigung und Gewalt in den Unternehmen vor.

Unter völliger Missachtung dieser noch immer gültigen branchenübergreifenden Vereinbarung legte die Regierung im Juli 2021 einen Gesetzentwurf über Mobbing am Arbeitsplatz vor. Abgesehen von der Missachtung des sozialen Dialogs in Luxemburg prangert die UEL die erhebliche Rechtsunsicherheit an, mit der die Unternehmen aufgrund der gleichzeitigen Koexistenz zweier Regelungen, die zum einen aus dem künftigen Gesetz und zum anderen aus dem bestehenden branchenübergreifenden Abkommen hervorgehen, und ihrer Inkohärenzen bei identischen Themen (Definition von Mobbing, Präventionsmaßnahmen, Verwaltungsmaßnahmen, Verfahren…) konfrontiert sein werden.

Wie die Handelskammer und die Handwerkskammer, die dies ebenfalls zweimal in ihren gemeinsamen Stellungnahmen gefordert haben, kann die UEL nicht umhin, ihre Forderung an die Regierung und insbesondere an den Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft als Verfasser des Textes zu wiederholen, den Gesetzentwurf Nr. 7864 aus dem Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Regierung und der Abgeordnetenkammer hinsichtlich ihres Willens, den sozialen Dialog in Luxemburg zu erhalten und in Zukunft zu fördern. Diskussionen und Initiativen im Bereich des sozialen Dialogs haben nur dann einen Wert, wenn sie von den entsprechenden Taten begleitet werden.