Die Rechtsvorschriften für Praktika sind nach wie vor unzureichend bekannt

06.02.2023

Die Gewinnung und Bindung von Talenten ist ein zentrales Thema für die Union des Entreprises Luxembourgeoises und ihre Mitglieder, da die Unternehmen mit einem Arbeitskräftemangel konfrontiert sind, dessen negative Auswirkungen immer deutlicher werden.
In diesem Zusammenhang sind Praktika ein wichtiges Instrument, um junge Menschen auf das Leben in einem Unternehmen vorzubereiten, sowohl im Hinblick auf die Ausbildung als auch auf die berufliche Orientierung.

Die gesetzliche Regelung, die durch das Gesetz vom 4. Juni 2020 geändert wurde, unterscheidet zwischen zwei Arten von Praktika, nämlich einerseits „Praktika, die von einer luxemburgischen oder ausländischen Einrichtung angeboten werden“, die fester Bestandteil der Ausbildung des Schülers oder Studenten sind, und andererseits „Praktika zum Erwerb von Berufserfahrung“, die fakultative Praktika sind, die der Schüler oder Student auf eigene Initiative absolvieren kann. Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch bietet einen Rahmen für diese beiden Arten von Praktika, insbesondere in Bezug auf die Zugangsbedingungen, die Dauer des Praktikums und die Vergütung der Praktikanten (Artikel L. 152-2 bis L. 152-17 des Arbeitsgesetzes).

Die UEL fordert die Unternehmen auf, sich mit den Beratern der Arbeitgeberverbände, die Mitglied der UEL sind, in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.