Jetzt dem Nationalen Pakt für Unternehmen und Menschenrechte beitreten

08.09.2021

Jetzt dem Nationalen Pakt für Unternehmen und Menschenrechte beitreten

Der im Juli dieses Jahres ins Leben gerufene Nationale Pakt für Unternehmen und Menschenrechte ist ein Instrument, das Unternehmen bei der Umsetzung einer angemessenen Sorgfaltspflicht (Due Diligence) in ihrer Wertschöpfungskette unterstützt. Er stützt sich auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte.

Mit dem Beitritt zum Pakt verpflichten sich die Unternehmen, die Menschenrechte zu achten, einen Menschenrechtsbeauftragten zu ernennen, die betroffenen Mitarbeiter zu schulen und einen standardisierten Bericht über die umgesetzten Maßnahmen zu veröffentlichen. Die Unternehmen erhalten bei Bedarf eine massgeschneiderte Begleitung und ein individuelles und vertrauliches Feedback zu ihrem Bericht durch eine externe Expertin, was ihnen eine kontinuierliche Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte ermöglicht. Die ersten Berichte werden für 2023 erwartet.

Die Vorteile der Umsetzung einer Due Diligence sind für das Unternehmen vielfältig: besseres Risikomanagement, mehr Verständnis und Transparenz in der Wertschöpfungskette, bessere Unternehmensführung, Widerstandsfähigkeit, Reputationsmanagement, Wettbewerbsvorteil usw.

Die mit dem Pakt verbundenen Verpflichtungen sollen die Unternehmen auch sinnvoll auf die angekündigte Veröffentlichung der EU-Richtlinie über eine Sorgfaltspflicht und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen vorbereiten (Resolution P9 TA(2021)0073).

25 Unternehmen haben ihr Engagement bereits bestätigt. Schließen Sie sich ihnen an, indem Sie dem Pakt beitreten. Füllen Sie einfach das Formular unter folgendem Link aus: https://gd.lu/71jTgL.

Detaillierte Informationen zum Pakt finden Sie auf der Website für Unternehmen: https://gd.lu/b3njr3.

Die ersten Schulungen zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht werden am 7. und 12. Oktober im House of Training stattfinden:

Es sei darauf hingewiesen, dass die Leiter der Unternehmen, die dem Pakt beitreten, im Herbst zu einer offiziellen Unterzeichnungszeremonie in Anwesenheit des Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten eingeladen werden.