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Führung

Die Arbeitgeber-Versicherungsanstalt wird von einem Verwaltungsrat geleitet, dessen Vorsitz der Generalsekretär der UEL innehat.

Dieser Verwaltungsrat setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände zusammen, die Mitglieder der UEL sind, sowie aus dem Präsidenten des Centre Commun de la Sécurité Sociale, dem Präsidenten der Caisse Nationale de Santé, einem Vertreter des luxemburgischen Verbandes der selbständigen Wissensarbeiter und einem Vertreter der Landwirtschaftskammer. 

Auftrag

Die Arbeitgeber-Versicherungsanstalt hat zum Ziel, Arbeitgeber vor dem finanziellen Risiko zu schützen, das mit der Fortzahlung der Löhne verbunden ist, wenn ihre Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind.

Diese Verpflichtung, die mit dem einheitlichen Arbeitnehmerstatus eingeführt wurde, sieht vor, dass der Arbeitgeber das Gehalt des abwesenden Arbeitnehmers bis zum Ende des Monats weiterzahlt, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Bezugszeitraums von 12 Monaten eintritt. Diese Regelung ermöglicht eine durchschnittliche Lohnfortzahlung von 13 Wochen. 

Funktionsweise und Erstattung

Arbeitgeber, die bei der Arbeitgeber-Versicherungsanstalt versichert sind, zahlen Beiträge, um eine Erstattung eines Teils der während dieser Abwesenheitszeit gezahlten Löhne zu erhalten.

Die Arbeitgeber-Versicherungsanstalt erstattet somit 80 % der Löhne, die den Arbeitnehmern während der Lohnfortzahlungsphase gezahlt wurden, d. h. in der Phase, in der die Nationale Gesundheitskasse noch nicht einspringt.

Dieser Mechanismus ermöglicht es, das finanzielle Risiko kollektiv auf die Unternehmen zu verteilen und die Auswirkungen von Langzeitabwesenheiten auf ihre wirtschaftliche Lage zu begrenzen.

Freiberufler und Selbstständige können sich ebenfalls auf freiwilliger Basis anschließen, um sich gegen dasselbe Risiko für ihre eigene Situation abzusichern.