Die Regierung hat Informationen und spezifische Maßnahmen für Unternehmen veröffentlicht, die hier abgerufen werden können: gouvernement.lu
- Urlaub aus familiären Gründen; Beantragung von Urlaub aus familiären Gründen im Falle der Quarantäne oder Isolation eines Kindes
- Grenzgänger
- Deutschland: Steuerliche Ausnahmeregelung zwischen Luxemburg und Deutschland bezüglich der Telearbeit von Grenzgängern (einvernehmliche Einigung; parlamentarische Frage); Verlängerung des Abkommens über die Sozialversicherungszugehörigkeit von Grenzgängern betreffend Telearbeit bis zum 31. Juni 2021
- Frankreich: Zertifikate für französische Grenzpendler; Steuerliche Ausnahmeregelung zwischen Luxemburg und Frankreich bezüglich der Telearbeit von Grenzgängern (gegenseitiges Abkommen über die steuerliche Behandlung von Grenzgängern; gegenseitiges Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -umgehung); Verlängerung des Abkommens über die Sozialversicherungszugehörigkeit von Grenzgängern betreffend Telearbeit bis zum 31. Juni 2021
- Belgien: Steuerliche Ausnahmeregelung zwischen Luxemburg und Belgien bezüglich der Telearbeit von Grenzgängern (Verlängerung bis 31. Dezember 2020); Verlängerung des Abkommens über die Sozialversicherungszugehörigkeit von Grenzgängern betreffend Telearbeit bis zum 30. Juni 2021
- Unterstützung für Unternehmen – Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen; Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge
- Kurzarbeit – Hotline 8002 9191; Kurzarbeit während der Zeit der wirtschaftlichen Erholung (gültig bis zum 31. Dezember 2020); Kurzarbeitskonten – Einführung eines Ausgleichsmechanismus
Für weitere Fragen zu COVID-19 bitten wir Sie, die Websites der Regierung www.covid19.lu, des Gesundheitsministeriums www.gouvernement.lu/coronavirus, des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) www.ecdc.eu oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) www.who.int zu besuchen.